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   BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94   

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https://dejure.org/1994,4474
BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94 (https://dejure.org/1994,4474)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1994 - 1 StR 726/94 (https://dejure.org/1994,4474)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 (https://dejure.org/1994,4474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer hinreichend konkreten Aussicht auf Behandlungserfolg

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94

    Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94
    Vielmehr ist zu fordern, daß eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. auch BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Entsprechendes gilt selbst dann, wenn jemand positiv weiß, dass er sich nicht strafbar gemacht hat, aber verhindern will, dass gegen ihn ermittelt wird, wenn und weil die Polizei sonst von Umständen Kenntnis erlangte, die einen Anfangsverdacht gegen ihn begründeten (BGHR StGB § 258 Abs. 5 Vorsatz 2; T. Walter Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 12. Auflage, § 258 Rn. 127).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Dieses Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 - im Schuld- und Strafausspruh bestätigt, jedoch im Maßregelausspruch aufgehoben, da eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) nicht dargetan sei.
  • BGH, 31.01.1995 - 4 StR 15/95

    Maßregelung - Unterbringung - Entzug - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Dem steht nicht entgegen, daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils bekanntgemacht worden ist und das Landgericht diese Entscheidung demgemäß noch nicht berücksichtigen konnte (BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94).
  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 85/95

    Unterbringung - Behandlungserfolg - Aussicht auf Erfolg - Entzug -

    Dem steht nicht entgegen, daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils, nämlich im September 1994, bekannt gemacht worden ist und das Landgericht diese Entscheidung somit noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94).
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